FOM Hochschule für Oekonomie & Management
Essen
Bachelor Thesis
über das Thema
Die Rolle der Banken in der Finanzmarktkrise
Abgabedatum: 15.05.2012
Betreuer: Nennung des Betreuers der Arbeit
Eingereicht von:
Geburtsdatum: 02.12.1989
Geburtsort: Shanxi, China
Matrikel-Nr.: 242448
Das am häufigsten diskutierte Thema in der heutigen Zeit ist die Finanzkrise. Seit 2007 kommt die Immobilienkrise auf den amerikanischen Immobilienmarkt zu. Diese anfängliche Subprimekrise in den USA hat in Kürze die globale Wirtschaft beeinflusst und zur globalen Finanz- und Wirtschaftskrise geführt. Die Finanzkrise ist das Top-Thema in den letzten fünf Jahren, das immer auf Zeitungen, Fernsehen und Internet gesehen wird. Die heutige wirtschaftliche Entwicklung ist abhängig von einer ordentlichen Operation des Finanzsystems. Der Grundstein für Finanzsektor ist Kreditwirtschaft, sowohl die Staatsanleihen als auch der alltäglichen Konsum beruhen auf die Kreditwirtschaft. Diese Finanzkrise stammt aus der Hypothekenkreditkrise. Das Problem bei Hypotheken in den USA führt zur Immobilienkrise, Bankenkrise und dann Schuldenkrise. Die Auswirkung der Finanzkrise kann auf gesamtwirtschaftlicher Ebene und einzelwirtschaftlicher Ebene betrachtet. Auf gesamtwirtschaftlicher Ebene ist die Wachstumsrate deutlich gesunken oder sogar Rückgang. Das Volkseinkommen verringert sich und Wohlfahrtsniveau verschlechtert. Der Außenhandelsvolumen ist auch zu reduzieren. Aus nationaler Sicht treffen die Regierungen Inflationsrisiko, steigende Arbeitslosen, soziale Konflikte und Umteilung der gesamten Ressoursen. Die Einzelperson hat berücksichtigt, dass die Preise steigen und sein Kaufkraft reduziert. Diese Situation findet nicht nur in den USA sondern wetweit statt. In Deutschland ist die Anzahl der Börsengange rasch gesunken, die Funktion der Finanzierung über Finanzmarkt spielt keinere Rolle. Die Subprimekrise findet in den USA statt, aber warum kommt die globale Finanzkrise auf die Welt zu? Wer ist dafür verantwortlich? Die Globalisierung hat einen Beitrag dazu geleistet, wegen Globalisierung und Liberalisierung haben die Länder schon eng verbunden. Die Investoren spielen nicht nur auf dem Binnenmarkt, sondern auch auf dem ausländischen Markt. Die Banken sind die wichtigen Investoren in der Welt. Außerdem sind die traditionellen Produkte wie Staatsanleihe und Aktien nicht mehr so attraktiv. Finanzielle Derivateprodukte können die Investoren mehr Renditen bringen, und die haben immer sehr gut bewertet und verkauft. Die Banken sind am meisten die Verkäufer und Käufer. Die Subprimekredite sind für die Leute, keine gute Noten bei Banken bewertet werden und kein Geld von Kreditinstituten bekommen können, zu geben. Aber ein Problem ist, wegen hoher Rendite werden die Banken während des Verkaufs der Finanzprodukte ihre Risiken nicht mehr berücksichtigen. Wenn die Leute die Kredite nicht mehr zurückzahlen können, werden alle Investoren in der Krise stehen. Wie wir alle wissen, wenn eine Bank in der Krise stehen, wird die Angst der gesamten Bevölkerung verbreitet. Es führt natürlich zur schlimmeren Krise.
Aus diesem Umstand resultieren einige Fragen:
1. Was verursacht die Finanzkrise?
2. Warum sind die Banken dafür verantwortlich? Was machen die Banken? Welche Rolle spielen die Banken in der Finanzkrise?
3. Was machen die Banken nach der Finanzkrise? Gibt es welche Maßnahman für die Banken?
4. Wie sieht die Zukunft für die Banken?
Die Antworten zu diesen Fragen sind für die Zielerreichung der Arbeit von hoher Bedeutung.
Deshalb sind die Ziele dieser Arbeit wie folgenden:
1. Die Darstellung der Finanzkrise (Entwicklung, Ursache und Auswirkung)
2. Die Darstellung der Rolle der Banken in der Finanzkrise
3. Mögliche Maßnahmen zur Abnahme der Verluste und neue Regulierung sowie Aufsichtskontrolle für die Banken
Diese Arbeit gliedert sich in fünf Kapiteln. Nach der Einleitung werden zuerst die relevanten Grundlagen erläutert, die Finanzkrise wird analysiert, davon sind historischer Rückblick, interne und externe Ursachen und die Folge der Krise zu erklären. Danach werden die Finanzprodukte und der Verlauf bezeichnet. Anschließend im dritten Kapitel werden die Rolle der Banken in der Krise erläutert, im Weiteren werden die Maßnahmen zur Steuerung der Finanzkrise beschrieben. Anhand aktueller Fallbeispiele werden die Banken in der Krise nochmal in der Praxis dargestellt. Schließlich wird diese Arbeit zusammengefasst.
In den letzten sind nicht nur OECD-Mitglieder sondern auch die Entwicklungsländer in die Krise geraten. Diese globale Finanzkrise fand mit der Subprimekrise in den Vereinigten Staaten statt. Die Hypothekenkrise führt zur globalen Banken- und Finanzkrise. Vor dem Hintergrund werden zuerst im ersten Schritt die Grundlagen der Finanzkrise seit dem Sommer 2007 erläutert.
Ein Finanzsystem verbessert die Möglichkeit der Umverteilung der Risiken. Außerdem bietet das Finanzsystem ein Platz für Investitionen und Finanzierung. Die wichtigste Aufgabe des Finanzsektors ist die effiziente Allokationsfunktion. Dadurch wird die Frage bei Kapitalüberschuss und –defizit und Zuordnungsproblem effizient gelöst. Gemäß dieser Aufgabenbeschreigung bezieht eine Finanzkrise sich meist auf die ineffiziente Allokationsfunktion auf Finanzmärkte. Darunter werden häufig zwei Formen, nämlich Adverse Selection und Moral Hazard genannt, die von ungleichverteilten Informationen zwischen unterschiedlichen Marktteilnehmern verursacht werden.[2] Adverse Selection ist auf Deutsch als negative Auslese bezeichnet. Unter Moral Hazard ist es als versteckte Handlungen zu verstehen.
Die Subprimekrise bezeichnet die Immobilienkrise oder Hypothekenkrise in den USA, die von Ausfall der Kreditrückzahlung und Preissenkung auf dem Immobilienmarkt verursacht. Sie führt zur weiteren Krisen wie Bankenkrise, Vertrauenskrise und Kreditkrise und globalen Finanzkrise.
Die Finanzmarktkrise von 2007 begann mit der Krise im Hypothekarkreditbereich in den USA. Die Subprime Krise in den Vereinigten Staaten entwickelt sich schnell weltweit zu Finanz- und Wirtschaftskrise. Diese Finanzkrise sowie die negativen Auswirkungen werden von den Investoren und Regierungen auf der ganzen Welt betroffen[5]. Der Gründe dafür sind, einerseits auf Grund der Liberalisierung ist der Weltfinanzmarkt für die Investoren aus aller Welt zugänglich, der internationale Kapitalverkehr führt zur besseren Kapitalallokation. Andererseits wegen Globalisierung setzen sich die Investoren und Finanzmärkte im engeren Zusammenhang mit der Schwankung des einzelen nationalen Finanzmarktes. Im Falle der Krise von einem Finanzmarkt werden die anderen Länder auch negativ beeinflusst.[6]
Viele Amerikaner besonders neue Einbürger in den USA legen großen Wert auf ein eigenes Haus, Eigene Häuser bilden großen Teil der American Dreams. Der Immobilienmarkt begann seit Jahren seine Blühtezeit. Die Marktpreise für Häuser steigen schnell. Die damalige Annahme auf dem Immobilienmarkt ist, dass die Immobilienpreise weiterhin steigen werden. Der Konsum besonders Hauskauf der US-Bürger ist stark abhängig von Kredit. Diese intertemporale Konsumentscheidung führt zur höheren Privatverschuldung. Kreditausgabe beruht auf steigende Vermögenswerte und falsche Annahme der weiter steigenden Preise. Deshalb besteht auf Hausmarkt großes Ausfallrisiko.
Fehlerhaftes Kreditvergabesystem
Die Kreditvergabe ist in der Regel in den USA durch einen Vermittler durchgeführt. Der Vermittler liegt zwischen Banken und Kreditempfänger und bekommt an Vertragsabschluss die Provsionsgebühren. Die Hypothekenbanken leiten die Risiken auf dem Finanzmarkt weiter und profitieren davon, aber es fehlt ein effizientes Schutzmechanismus, die Risiken bei Hypotheken sind groß und liegen großen Anteil bei Banken. Hypothekenkredit wird als Subprimekredit verstanden, weil die Kreditvergabe an Kreditnehmer ohne Einkommensnachweis, d.h. mit höherem Ausfallrisiko.
zum Einen fördert die steigende Bevölkerungsanzahl die Nachfrage auf dem Immobilienmarkt, zum Anderen wird es durch die Niedrigzinspolitik von FED ermöglicht, die Schuldner billger Kredit von Banken bekommen zu können. Außerdem verfolgen die Kreditinstitutionen seit Jahren verstärkt die Kreditvergabepolitik, den Menschen aus unteren Bevölkerungsschichten bzw. schlechteren Kreditniiveau die Kredite für Häuser zu geben.
Hintergrund der Finanzkrise ist, dass die amerikane Zentralbank die Leitzinssätze auf 1% in 2002 gesenkt hatte, Wirtschaftsentwicklung und Zunahme der Wohlfahlsniveau der Bevölkerung führen zum Boom im Immobilienmarkt, niedrige Zinsniveau für Hypotheken.
Die Investmentbanken bieten notwendige Finanzmittel zur Kreditvergabe, die Investmentbanken bündeln die mit der Anleihen als RMBS und verkaufen an Investoren. Wegen der Struktur der RMBS ist die als Ausfallrisikofrei betrachtet, die meisten mit AAA bewertet und nur geringer als Staatsanleihen, für institutionelle Investoren sind attraktiv.
Die Verbriefung ermöglicht die Umwandlung von illiquider Bunkredit nach liquider Wertpapier. Durch die Zusammenfassung der Vermögensgegenstände wird zuerst ein Portfolio gegründet und weiter an Investoren verkauft. Die Investoren sind meist Imvestmentgesellscahften, Versicherungsgesellschaften, Pensionkasen und ausländische Kreditinstitute und Banken. Durch die Investition in Verbriefung ist das Ziel von Diversifikation und Risikoallokation der Investoren auch ermöglicht.[10]
Die ursprüngliche Absicht der Verbriefung ist, amerikanische Eilageninstitut in den 1960er Jahren zu refinanzieren. Die Einlageninstitute sollen ihre Liquidität gut überwachen und verwalten, somit die Risiken vermindert werden. Aber die Kreditnachfrage für Immobilien waren sehr sehr stark und stiegen. Es ist nicht mehr gesichert, dass in der nächsten Zeit noch genügende Kreidte zur Verfügung stehen. Deshalb ist Government Sponsored Entities (GSEs) gegründet, davon werden Fannie Mae, Freddie Mac und Ginnie Mae gezählt. Die Institute übernehmen die auf einzelnen Hypotheken lastende Risiken, und zugleich entwickelen sie einen Sekundärmarkt, um die Finanzierung der Hypotheken über Finanzmarkt zu ermöglichen.[11]
Ein Grund für Verbriefung ist die Abnahme der Finanzierungskosten, die Kreditgeber handelt sich im Rahmen der Basel-II, es ist deswegen sehr teuer, ein Kredit zu erhalten. In diesem Hintergrund ist Ratingagentur von hoher Bedeutung. Um die Eigenkapiatlbindung zu umgehen und günstige Kredite zu bekommen, sind die sogenante SPV (Zweckgesellschaft) von Banken zu gründen. Damit die Risiken der Kredite auf Finanzmarkt übertragen werden können. Die Risikoübertragung wird mithilfe der Verbriefung der Forderung durchgeführt. Außerdem ist es durch Verbriefung zu ermöglichen, Liquidität und neue Kapitalquelle zu schaffen.[12]
Im Rahmen der traditionellen Kreditverbriefung (credit securitisation) werden Buchkredite an eine allein dafür gegründete Zweckgesellschaft verkauft. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem »echten Verkauf« (true sale). Gleichzeitig begibt die Zweckgesellschaft am Kapitalmarkt Wertpapiere, die mit den Zahlungsansprüchen aus den Krediten besichert sind (asset-backed securities, ABS). Durch die Verbriefung werden somit ursprünglich illiquide, d.h. nicht handelbare Vermögenswerte in handelbare Wertpapiere eingekleidet.
Die Grundstruktur einer traditionellen Kreditverbriefung ist in Abbildung 1 dargestellt. Initiiert wird die Transaktion von einer Bank, die sich auf diese Weise von ihren Krediten trennen möchte. Sie wird auch als Originator bezeichnet. Der Originator greift dabei in der Regel auf die Dienste eines Arrangers, zumeist eine auf strukturierte Finanzierungen spezialisierte (Investment-)Bank, zurück. Der Arranger berät den Originator, strukturiert die Transaktion und stellt den Kontakt zu den anderen Parteien her.
Zum Transaktionszeitpunkt überträgt der Originator, der zuvor in einer klassischen Beziehung zu seinen Kreditnehmern stand, die Kredite an die (Ein‑)Zweckgesellschaft (special purpose vehicle, SPV). Diese bildet den Kern jeder traditionellen Verbriefungstransaktion und wird bei der Emission langfristiger Wertpapiere allein für die Durchführung einer Transaktion gegründet. Mit der Verwendung einer Zweckgesellschaft soll sichergestellt werden, dass die Kredite rechtlich und wirtschaftlich von der verkaufenden Bank separiert werden. Die Zweckgesellschaft ist nur mit einer Mindesteinlage kapitalisiert und insol venzfest (bankruptcy remote) ausgestaltet. Die dazu notwendigen Maßnahmen unterscheiden sich nach der Rechtslage der Länder, in denen die Gesellschaft gegründet wird, und nach der Rechtsform der Gesellschaft. Unter anderem sorgen die Beschränkung der Geschäftstätigkeit und die Strukturierung der Ansprüche der Kapitalgeber dafür, dass eine Zweckgesellschaft nicht insolvent werden kann. Die mit fast 100% fremdkapitalfinanzierten Gesellschaften werden aus steuerlichen Gründen häufig in den dafür einschlägigen Rechtsräumen errichtet, etwa auf den Kanalinseln, in Irland oder Luxemburg, zunehmend seit einigen Jahren aber auch in Deutschland.
Finanziert wird der von der Zweckgesellschaft an den Originator gezahlte Kaufpreis durch die Emission von Wertpapieren, die von Investoren erworben werden. Zu den überwiegend institutionellen Investoren, die die emittierten ABS kaufen und halten, zählen traditionell vor allem Banken, (Rück)Versicherungen und Kapitalanlagegesellschaften (wie Pensionsfonds etc.), aber neuerdings auch verstärkt Unternehmen und Hedgefonds. Auch Privatanleger haben die Möglichkeit, in ABS zu investieren, allerdings bisher nur indirekt über entsprechende (Geldmarkt‑)Fonds. Bei der Emission der Wertpapiere wird zwischen privaten und öffentlichen Platzierungen unterschieden. Im Rahmen einer privaten Platzierung werden die Wertpapiere nur wenigen ausgewählten Investoren angeboten, die meist schon an der Ausgestaltung der Transaktion beteiligt sind. Bei der öffentlichen Platzierung werden die Wertpapiere dagegen einem breit gestreuten Publikum offeriert, meist unter Einbezug eines Bankenkonsortiums, wodurch sich die Liquidität der Papiere auf dem Sekundärmarkt erhöht.
Da die Zweckgesellschaft weder über Mitarbeiter noch über Betriebsmittel verfügt, werden ihre Funktionen von Dritten übernommen. Dadurch stehen die übertragenen Kredite vollumfänglich der Bedienung und als rechtlich selbstständige Haftungsmasse der Absicherung der Ansprüche der Investoren zur Verfügung. Das Servicing, also die Verwaltung, die Überwachung und das Inkasso der Kredite, obliegen dem sog. Servicer. In der Regel wird diese Funktion jedoch vom Originator übernommen, sodass dessen Beziehung zum Kunden unverändert bleibt. Für diese Dienste wird während der Laufzeit der Kredite eine Servicer-Gebühr gezahlt, die für das Kreditinstitut Provisionserlöse darstellt.
Aufgrund der komplexen Transaktionsstruktur und der häufig sehr hohen Anzahl der verbrieften Kredite ist es für die Investoren schwierig, die Bonität der Wertpapiere zu beurteilen. Daher wird diese Aufgabe regelmäßig von zumeist mehreren Rating-Agenturen übernommen.17 Sie beurteilen die Risiken der Wertpapiere sowohl im Vorfeld einer Transaktion als auch während ihrer Laufzeit und drücken ihr Urteil anhand der einschlägigen Rating-Noten aus.
Verwaltet wird die Zweckgesellschaft von Treuhändern (trustees), die so eine Mittlerfunktion zwischen den Beteiligten einnehmen und zudem die Interessen der Investoren schützen. Häufig werden dabei die Funktionen der Zahlstelle (paying agent), des Sicherheitentreuhänders (security trustee) und ggf. des Datentreuhänders (data trustee) von unterschiedlichen Parteien wahrgenommen.
Je nach Transaktion übernehmen externe Sicherungsgeber einen Teil der Risiken der Kredite und verbessern somit die Qualität der emittierten Wertpapiere. Die Zins- und Zahlungsmodalitäten der Wertpapiere im Vergleich zu denen der ihnen zugrunde liegenden Kredite können zudem den Abschluss von Zins- und Währungsswap-Geschäften mit ausgewählten Swap-Partnern erfordern.20 Dabei können etwa feste gegen variable Zinssätze getauscht (fixed-floating) oder die Risiken von Marktzinsänderungen im Zeitablauf (floating-floating) abgesichert werden.
Daneben stellt meist ein Liquiditätsgeber, in der Regel eine Bank mit erstklassiger Bonität, eine Liquiditätslinie (liquidity facility) zur Verfügung, auf die die Zweckgesellschaft bei temporären Zahlungsengpässen zurückgreifen kann. Kommt es zu Zahlungsstörungen seitens der Kreditnehmer, können mit der so erhaltenen Liquidität beispielsweise Maßnahmen zur Verwertung der Sicherheiten eingeleitet werden.
Die Vielzahl der an der Transaktion beteiligten Parteien erfordert ein sorgfältig ausgearbeitetes Vertragswerk, das alle mit der Verbriefung verbundenen Rechte und Pflichten der einzelnen Parteien enthält. Das ausführlichste Informationsdokument zu einer Verbriefungstransaktion ist der Emissionsprospekt für die Investoren (offering circular, prospectus, information memorandum). Er enthält detaillierte Angaben zu Umfang, Art und Struktur der Transaktion und der emittierten Wertpapiere, der ihnen zugrunde liegenden Vermögenswerte sowie eine Beschreibung aller an der Transaktion beteiligten Parteien. Weniger umfangreich als die teilweise mehrere hundert Seiten umfassenden und juristisch geprägten Emissionsprospekte – vom Informationsgehalt aber vergleichbar – sind die Emissionsberichte (presale reports) der Rating-Agenturen. Sie enthalten auf wenigen Seiten die wichtigsten Angaben zur Transaktion sowie eine Einschätzung über Stärken und Schwächen der Wertpapiere aus Investorensicht.
Da sich die an einer Transaktion beteiligten Parteien ihre Dienstleistungen vergüten lassen, ist eine Verbriefung mit Kosten verbunden, die absolut gesehen möglicherweise hoch ausfallen, aber nur im Verhältnis zum Transaktionsvolumen beurteilt werden können. Man unterscheidet zwischen einmaligen (upfront) und laufenden Kosten. Einmalige Kosten entstehen für die Errichtung der Zweckgesellschaft, die Erstellung des Ratings sowie für die Beauftragung von Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Investmentbanken. Laufende Kosten verursachen insbesondere mögliche Besicherungsmaßnahmen und die Marktpflege der Wertpapiere. Deren Höhe ist unter anderem abhängig vom Volumen und der Art der verbrieften Kredite, der Struktur und Laufzeit der Transaktion, der Platzierungsart sowie den organisatorischen und technologischen Rahmenbedingungen der verbriefenden Bank. Da sich die Kosten zudem von Anbieter zu Anbieter sowie im Zeitablauf verändern, finden sich in der Literatur nur selten konkrete Beträge. Abbildung 2 gibt eine Übersicht über die einzelnen Kostenkomponenten und deren ungefähre Höhe; sie ist jedoch entsprechend vorsichtig zu interpretieren.
a: Der Schuldner hat eine Verbindlichkeit gebucht.
b: Originator gibt die Forderung an Schuldner und hat die Forderungsanspruch.
c: Originator bündeln die Vermögensgegenstände und verkauft an SPV
d: Die Zweckgesellschaft bezahlt für die Forderung
e: Die Zweckgesellschaft bekommt Emissionserlös und leiten die Zinsen weiter.
f: Die Investoren bezahlen Emissionsgebühren und bekommt ABS.
ABS gliedert sich in drei Verbriefungsformen, nämlich ABS i.e.S., MBS (Mortgage Backed Securities) und Collateralized Debt Obligations (CDO).
MBS sind besicherte Anleihen, durch Vermögenswerte besicherte Wertpapiere, die Zins- und tilgungszahlungen eines Pools von hypothekenbesicherten Wertpapieren getragen werden. MBS sind Ursprungsform von Verbriefung in den USA und bestehen aus einem Pool der Hypothekenkrediten. Im Vergleich zu ABS sind MBS auf Grund der unterschiedlichen Immobiliensarten intransparent. MBS können auch in RMBS und CMBS unterteilt. Die MBS werden in der Regel durch Prime Loans, Subprime Loans und Alt-A Loans besichert. Der Unterschied zwischen Prime Loans und Subprime Loans ist die Qualität der Kreditnehmer, d.h. die Kreditnehmer von Subprimekrediten haben höhere Ausfallwahrscheinlichkeiten. [21]
Der Begriff „too big to fail“ (TBTF) beschreibt, dass die Regierung Eingriffe einsetzten muss, um die großen Institutionen und Banken zu retten, damit die nicht Insolvenz gehen. In den USA ist TBTF als eine Schutzmaßnahme für die unversicherten Einleger zu verwenden, um der Verlust ihrer Einlagen beim Konkurs der großen Banken und negative Einflüsse auf den gesamten Finanzmarkt und –system zu verhindern. Der Begriff „too big“ kann in zwei Elementen berücksichtigt werden, einerseits bezieht der Begriff auf die absolute Größe der Institute, andererseits muss die relative Bedeutung dieser Institute oder Banken für andere Unternehmen beachtet werden. Quantitative Kennzahlen sind wie Anzahl der Arbeitsplätzen oder große Menge von Vermögensgegenständen. [22] Im Bezug auf die Volkswirtschaft spielen die Banken eine herausragende Rolle, falls die Banken insolvent sind, führt der Domino-Effekt zum Zusammenbruch des Finanzsystems und Marktversagen. Der Ursprung des Begriffs TBTF setzt sich in Bezug auf die Rettung der Continental Illinois National Bank in 1984. Damals verfolgte Continental Wachstumsstrategie und riskante Strategie im Kreditbereich. Aber die notleidenden Kredite führen zu hohem Kreditausfallrisiko und Liquiditätsmangel. FDIC rettete die Continental, damit der Zusammenbruch des Banksektors vermieden wird, weil die Continental nicht nur die siebtgrößte Bank in den USA ist, sondern auch Verbindung mit anderen 2200 Banken hat. Der Ausfall dieser Bank und die Auswirkung danach kann die Gesamtwirtschaft aber nicht erleiden. Aber diese Rettungsmaßnahme wird kritisiert, weil kleinere Banken nur Insolvenz in der gleichen Situation gehen.[23]
Eine größtmögliche Handlungsfreiheit für Marktakteure bedeutet aber auch, dass diese bereit sein müssen, die Auswirkungen ihres risikoreichen Handelns zu übernehmen. Nicht der Staat, sondern der Markt entscheidet über den Erfolg einer Geschäftsidee oder eines Unternehmens. Die Abwälzung etwaiger negativer Folgen auf die Allgemeinheit käme einer erheblichen Einschränkung der Freiheit letzterer gleich: Sie müssten – ob sie dies nun wollen oder nicht – solche Rettungspläne mitfinanzieren. Daher sollte ein Unternehmen, welches am Markt nicht bestehen kann, aus diesem auch ausscheiden können. Dies gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, ob aus dem Automobil- oder aus dem Finanzsektor. Gerade im letzteren, der im besonderen Ausmaß Risiken eingeht, erfüllt das Prinzip der Eigenverantwortung eine disziplinierende Rolle. Im Klartext: Grundsätzlich muss auch eine Bank aus dem Markt ausscheiden können.
Derzeit erhalten wichtige, sogenannte „systemrelevante“ Finanzmarktakteure, die eben „too big to fail“ sind aber entgegengesetzte Anreize: Ihre Insolvenz könnte zu massiven Verwerfungen auf dem Finanzmarkt führen und über eine Kettenreaktion auch andere Institute in die Insolvenz treiben. Diese Institute wissen, dass sie wegen dieser „Systemrelevanz“ im Zweifel vom Staat gerettet werden und bekommen dadurch geradezu den Anreiz, übermäßige Risiken einzugehen. Diese als „Moral-Hazard“ bekannte Problematik führt also dazu, dass systemrelevante Akteure dem Anreiz ausgesetzt sind, mehr Risiko einzugehen, als sie aus eigenen Stücken tragen könnten. Damit wird klar, dass der Bail-out für systemrelevante Institute als dynamisches Problem zu verstehen ist. Zwar kann er ex-post die Stabilität des Finanzsystems wahren. Ex-ante aber kann er durch seine Anreizwirkung bei systemrelevanten Instituten diese Stabilität überhaupt erst gefährden. In seinem Handeln muss der Gesetzgeber wettbewerbsneutral sein. Seine Aufgabe ist es, durch das Setzen
von „Spielregeln“ ein faires Spiel zu ermöglichen, und gerade nicht, das Ergebnis mitzubestimmen, indem einzelne Spieler anderen gegenüber bevorteilt werden. Dies gilt insbesondere auch für staatliches Handeln am Finanzmarkt. Der Bail-out von systemrelevanten Banken mag aus Sicht der Finanzmarktstabilität zu rechtfertigen sein.
Dennoch stellt er eine problematische Wettbewerbsverzerrung dar, die auf ein absolutes Mindestmaß begrenzt bleiben muss. Die Preise der von Banken emittierten Wertpapieren spiegeln normalerweise das Risikoprofil der Banken wider. Anleger, die am Geschäftsrisiko partizipieren, werden umso höhere Preise für ihre Anleihen verlangen, je riskanter die Spekulationsgeschäfte sind, die das jeweilige Finanzinstitut durchführt. Dieser Anreiz, die Investitionstätigkeit von Banken zu kontrollieren, um einen potenziellen Zahlungsausfall durch verschärfte Konditionen auszugleichen zu können, ist bei Anlegern sehr großer Finanzmarktakteure begrenzt. Der Bailout des Staates wirkt wie eine Versicherung gegen mögliche Verluste im Falle einer Insolvenz. Der Preis für Wertpapiere großer Banken bildet sich demnach nahezu unabhängig von der Risikobehaftung ihrer Finanzgeschäfte. Ratingagenturen zur Bewertung der Kreditwürdigkeit von Finanzmarktinstituten nutzen unter anderem die Signalwirkung der Wertpapierpreise zu Klassifizierung. Die – im Vergleich zum Ausfallrisiko – zu niedrigen Preise für Anleihen können dazu führen, dass die Bonität als zu hoch eingeschätzt wird. In der Folge haben große Banken – verglichen mit kleineren Finanzinstituten derselben Risikoklasse, jedoch mit schlechterem Rating – häufig geringere Refinanzierungskosten. Beobachtungen der für den Risikotransfer bedeutsamen Credit-Default-Swap-Märkte (CDS) bestätigen diese verzerrte Risikobewertung größerer Finanzinstitute. Auf diesen Märkten können Kreditforderungen an Unternehmen gegen Ausfall versichert werden. Der Spread bezeichnet dabei die zu entrichtende Ausfallprämie. Je höher der Spread, umso grö, ßer wird die Wahrscheinlichkeit des Zahlungsausfalls eingeschätzt. Eine Studie der Bundesbank hat gezeigt, dass ein Größenzuwachs von einem Prozentpunkt,
ausgehend von einer durchschnittlich großen Bank, den Spread um zwei Basispunkte verringert. Neben der Wettbewerbsverzerrung zugunsten systemrelevanter Banken hinsichtlich der Refinanzierungskosten ist die Fehlallokation von Ressourcen problematisch. Unternehmen des Finanzsektors haben einen Anreiz, sich zur Sicherung von Wettbewerbsvorteilen jenseits ihrer optimalen Größe zu vergrößern bzw. zu fusionieren. Allerdings führt ein Wachstum der Kreditinstitute nur bis zu einem bestimmten Schwellenwert zu einer Verbesserung der Finanzierungskonditionen. Werden sie zu groß, als dass ein einzelner Staat ihre Rettung gewährleisten könnte („too big to be rescued“), wächst die Bereitschaft der Anleger zur Disziplinierung. Die Verzerrung der CDS-Spreads ist entsprechend rückläufig, sobald die Marktkapitalisierung eines Instituts etwa 10 % des BIP erreicht.
Der Bail-out als Sonderschutz für „systemrelevante“ Banken verzerrt den Wettbewerb mit anderen, kleineren Instituten, die nicht systemrelevant sind. Diese Verzerrung ist allerdings nicht nur aus wettbewerbspolitischer Sicht problematisch: Ohne Korrektiv verursacht die „too big to fail“-Problematik nicht nur krisenverstärkende Moral-Hazard-Probleme. Durch seine Auswirkungen auf die Marktorganisation ist es langfristig
kontraproduktiv. Diese Kontraproduktivität tritt deswegen auf, weil große Institute aufgrund ihrer wettbewerblichen Bevorteilung kleinere Institute längerfristig vom Markt verdrängen können. Im Ergebnis würden diese großen, systemrelevanten Institute den Finanzmarkt anschließend dominieren. Aufgrund ihrer Systemrelevanz könnten diese Institute im Notfall auf die staatliche Unterstützung zählen, was die bekannten negativen Moral-hazard-Probleme noch verstärkt. Ohne Korrektiv erhöht die „too big to fail“- Problematik also nicht die Finanzmarktstabilität, sie verringert sie sogar.
Banken sind heute für jeden Bürger und für jedes Unternehmen ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens und des Wirtschaftalltags. Deutschland verfügt dabei über eines der dichtesten Bankstellennetze der Welt. Mit mehr als 2093 selbständigen Kreditinstituten und fast 38.000 Zweigstellen gibt es in Deutschland mehr Bankstellen als Tankstellen. In ihrer Funktion als Arbeitgeber beschäftigen die Banken über 760.000 Mitarbeiter. Mit etwa 80 Mio. Girokonten hat heute statistisch jeder Deutsche ein Girokonto.
Eine Bank ist ein Kreditinstitut, das entgeltliche Dienstleistungen für den Zahlungs-, Kredit- und Kapitalverkehr anbietet. Je nach Typus beschäftigt sich eine Bank mit der Kreditvergabe, der Verwaltung von Spareinlagen, dem Handel und mit der Verwahrung von Wertpapieren oder – im Falle einer Universalbank – mit allem zusammen.
In Deutschland ist ein Kreditinstitut in § 1 Kreditwesengesetz gesetzlich definiert als ein kaufmännisches Unternehmen, das Bankgeschäfte betreibt. „Bank“ und „Kreditinstitut“ werden umgangssprachlich häufig gleich gesetzt. Es gibt jedoch fachliche Differenzierungen mit „Kreditinstitut“ als Oberbegriff für die Unterbegriffe „Bank“, „Sparkasse“ etc. Richtig ist, dass eine Bank ein Kreditinstitut ist. Doch umgekehrt geht diese Gleichsetzung in juristischer Hinsicht nicht auf. Kreditinstitute gibt es in unterschiedlichen Rechtsformen. Banken weisen unter ihnen die längste Geschichte auf.
Der Gesetzgeber hat diese historisch bedingte Unterscheidung der Bezeichnungen innerhalb des Kreditgewerbes in § 39 KWG für die Worte „Bankier“, „Bank“ und „Volksbank“, in § 40 KWG für die Worte „Sparkasse“, „Bausparkasse“ und „Spar- und Darlehenskasse“ in der Firma, als Zusatz zur Firma, zur Bezeichnung des Geschäftszwecks oder zu Werbezwecken geschützt. In der Umgangssprache wird auch bei Sparkassen manchmal von einer „Bank“ gesprochen. Sparkassen unterliegen jedoch zum Beispiel bestimmten Geschäftsbeschränkungen, die sie, für den Kunden wenig bemerkbar, nicht auf gleiche Stufe mit einer Bank stellen.
In der geschichtlichen Entwicklung haben Banken einen weiten Vorsprung gegenüber den Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Die Ursprünge des Bankwesens wurzeln im Aufkommen von Geld als Zahlungsmittel, die von Geldwechslern in die jeweiligen regional gültigen Münzen umgetauscht wurden. Die frühesten Vorläufer des modernen Bankwesens soll es im Mesopotamien des zweiten Jahrhunderts v. Chr. gegeben haben.
In Europa blühten die ersten europaweit tätigen Banken im 13. Jahrhundert auf, als Florenz zu einer Handelsmacht aufstieg und das dortige Bankgeschäft zu florieren begann. Als ursprüngliche Warengroßhändler, Kommissionäre oder Spediteure wandten sich die ersten Bankiers, über das mit dem Warengeschäft zusammenhängende Kredit- und Wechselgeschäft, dem Bankgeschäft zu. Zu den ersten und damals bedeutendsten Bankiersfamilien zählten die Bardi, die Peruzzi und die Acciaiuoli aus Florenz. Diese unterhielten Anfang des 14. Jahrhunderts Filialen in praktisch sämtlichen wichtigsten Städten Europas und hielten de facto das Monopol der päpstlichen Finanzen. Als der englische König Eduard III. sich 1345 weigerte, seine durch den Hundertjährigen Krieg angehäuften Schulden zurückzuzahlen, gerieten diese in enorme Schwierigkeiten und verloren schließlich ihren Einfluss. Nach dem Bankrott der damaligen wichtigsten Bankhäuser baute Vieri di Cambio de' Medici zwischen 1348 und 1392 ein weit verzweigtes Bankhaus mit mehreren Filialen in den wichtigsten europäischen Städten auf. Unter seinen Zöglingen und späteren Partnern befand sich auch sein Neffe, Giovanni di Bicci de’ Medici, der zuerst die Filiale in Rom führte und diese 1393 übernahm. Während das einst sehr erfolgreiche Bankhaus von Vieri di Cambio de’ Medici, nach seinem altersbedingten Rückzug 1393, unter der Führung seiner beiden Söhne unterging, war das Bankhaus seines Neffen äußerst erfolgreich. Zwei Jahre nach dem Tod seines Onkels verlegte Giovanni di Bicci de’ Medici 1397 seine Aktivitäten nach Florenz und gründete die Banco Medici. Diese bildete die Grundlage des späteren Aufstiegs der Medici zu einer der mächtigsten Familien der damaligen Zeit in Europa.
1407 wurde in Genua die Banco di San Giorgio gegründet. Im Unterschied zu den bisherigen Familien-Bankhäusern war diese Bank in einer gesellschaftsähnlichen Form organisiert. Sie gilt als eine der ältesten Banken der Welt und geschäftete lange Zeit einzig in ihrer Art als Disconto- und Zettelbank. 1805 wurde sie von Napoleon nach seiner Machtergreifung geschlossen.
1462 wurde in Perugia die erste Monte di Pietà gegründet, etliche weitere folgten in verschiedenen italienischen Städten. Diese waren voneinander unabhängig. Die Monte di Pietà waren dazumal von Franziskanern als Leihhäuser gegründet worden um so arme und bedürftige Personen finanziell zu unterstützen, während sich die damaligen Bankiersfamilien wie die Medici oder die Strozzi vor allem dem mit dem Warengeschäft zusammenhängende Kredit- und Wechselgeschäft widmeten. Die 1472 als Monte di Pietà in Siena gegründete Banca Monte dei Paschi di Siena ist die älteste noch existierende Bank der Welt.
Sparkassen bereicherten das Bankwesen verstärkt ab der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, auch wenn es erste Sparkassen schon 1778 in Hamburg, 1786 in Oldenburg und 1796 in Kiel gab. Sie sind eine deutsche Erfindung und sollten ärmeren Bevölkerungsschichten die Möglichkeit bieten, eine dauerhafte, sichere und verzinsliche Rücklage zur Vorsorge bei Krankheit, für das Alter oder sonstige Wechselfälle im Leben anzusparen oder bereits angesammeltes Geld als Einlage einer möglichst sicheren Institution anzuvertrauen. Den öffentlich-rechtlichen Sparkassen waren daher strenge Auflagen bei der Anlage ihrer Mittel erteilt, um ihre jederzeitige Zahlungsbereitschaft abzusichern, woran sich auch die von Idealvereinen getragenen freien Sparkassen orientierten. Die Bankiers oder Privatbanken jener Zeit konzentrierten sich bei der Abwicklung der Geschäfte auf vermögende Einleger, Kaufleute, Unternehmen, der Kirche und die Bedürfnisse des Adels. Privatbankiers waren bis zum Anbruch der Industrialisierung die wichtigsten und einflussreichsten Träger des gesamten Kreditwesens. Der steigende Kapitalbedarf der Wirtschaft im beginnenden Industriezeitalter führte schließlich zur Gründung von Kapitalgesellschaften, die sich auf Bank- und Börsengeschäfte konzentrierten und als Kreditbanken Unternehmensinvestitionen finanzierten. Sie reiften zu Groß- oder Regionalbanken heran. Erst im Jahr 1908 wurde den Sparkassen die passive Scheckfähigkeit zugebilligt, was ihnen den Einstieg in den Zahlungsverkehr ermöglichte.
Das Bankensystem ist die Gesamtheit aller der Versorgung mit Geld, der Vermittlung von Krediten und dem Zahlungsverkehr dienenden öffentlichen und privaten Kreditinstitute und Unternehmen einschließlich ihrer organisatorischen Verflechtungen und gesetzlichen Regelungen. Dazu zählen hauptsächlich Zentralbanken, Geschäftsbanken, die Weltbank, der Internationale Währungsfonds und die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ. Ihnen gegenüber stehen die Nichtbanken als Kunden.
In westlichen Industriestaaten wird zwischen zwei verschiedenen Bankensystemen unterschieden: Trennbankensystem und Universalbankensystem. In den angelsächsischen Ländern, wie Großbritannien und den USA, stellte bis vor kurzer Zeit das Trennbankensystem den Rahmen für die Geschäftstätigkeit der Kreditinstitute dar. Nach den Erfahrungen aus der Weltwirtschaftskrise Anfang der 1930er Jahre, die zu einer Vielzahl von Bankenkonkursen (Konkurs) führte, wollte der Staat die Geschäftstätigkeit der Institute eingrenzen, um sie vor der Übernahme von zu großen Risiken zu schützen. Zum einen betrieben Geschäftsbanken (commercial banks) das Einlagen und Kreditgeschäft, während die Investmentbanken (investment banks) sich auf das Wertpapiergeschäft konzentrieren mussten. Heute zeigt sich jedoch in diesen Staaten ein klarer Trend zum Universalbankensystem, wie es traditionell in der Bundesrepublik Deutschland betrieben wird. In Deutschland werden circa 75 % des gesamten Geschäftsvolumens über Universalbanken (private Geschäftsbanken, öffentlich echtliche Kreditinstitute/Sparkassen, genossenschaftliche Kreditinstitute, ausländische Banken) abgewickelt. Das restliche Viertel wird von Spezialbanken (Hypotheken , Teilzahlungsbanken und Spezialinstitute zur Durchführung von öffentlichen Aufgaben) bewältigt, die sich wiederum ganz oder teilweise im Besitz von Universalbanken befinden. Prinzipielles Merkmal der Universalbanken ist, dass alle Banktätigkeiten von einem Kreditinstitut ausgeübt werden. Vorteile ergeben sich insbesondere durch den Gewinnausgleich zwischen den verschiedenen Geschäftsbereichen durch die Tatsache, dass alle Kundenwünsche von einer Bank befriedigt werden, und durch die Diversifizierung der angebotenen Produkte. Ab Mitte der 1980er Jahre erweiterten viele Universalbanken ihre Produktpalette um die Geschäftsbereiche Bausparkassen, Versicherungen, Vermögensverwaltung und um das Kreditkartengeschäft.
In einem Universalbankensystem existieren Universalbanken und Spezialbanken nebeneinander.
Banken sind Wirtschaftsunternehmen mit vielfältigen volkswirtschaftlichen Aufgaben. Das gilt insbesondere für das System der Universalbanken in Deutschland. Bei den Banken sammeln sich die Einlagen von Privatpersonen, Unternehmen und der öffentlichen Hand. Diese Gelder werden wiederum in Form von Krediten an Unternehmen, Haushalte und den Staat verliehen. Würden die Banken diese Funktionen nur unvollständig oder unzuverlässig erfüllen, so wären Stabilität sowie Wachstum und Entwicklung einer modernen Volkswirtschaft gefährdet. Die Funktionsfähigkeit des Bankwesens hat deshalb per seinen hohen Wert - nicht nur gesamtwirtschaftlich, sondern auch gesellschaftspolitisch.
Spezialbanken sind Kreditinstitute, die nur einzelne Produkte des Bankgeschäftes anbieten, die in Deutschland durch das Kreditwesengesetz definiert sind. Im deutschsprachigen Raum sind Universal, banken mit ihrem Angebot der gesamten Leistungspalette der Standard im Bankgeschäft. Im angloamerikanischen Rechtsgebiet sind Spezialbanken üblich. Im Wesentlichen sind drei Spezialisierungen üblich: Realkreditinstitut, Investmentbank und Bausparkasse.
Einlagensicherung ist die Bezeichnung für die gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen zum Schutz der Einlagen (Bankguthaben) von Kunden bei Kreditinstituten in deren Krise. Tritt der Stützungsfall ein, wird die Liquidität des betroffenen Instituts durch Mittel des zuständigen Einlagensicherungsfonds zur Verfügung gestellt. Ähnlich lautende Regelungen sind in den Satzungen der Haftungsfonds der übrigen Institutsgruppen getroffen. Weitere umfassende Angaben zum Thema sind im Artikel Einlagensicherung zu finden.
Banken können nach Tätigkeit in Geschäftsbanken (engl.: Commercial Banks) und Investmentbanken unterschieden werden. Sind beide Bereiche organisatorisch getrennt, so spricht man von einem Trennbankensystem. Trennbankensysteme richten sich an der Spezialisierung auf bestimmte Finanzprodukte aus (Spezialbanken). Im Gegensatz zum deutschen Universalbankensystem, bei dem jede Bank alle Bankdienstleistungen anbieten darf, übernehmen Trennbanken jeweils nur bestimmte Fachbereiche.
In den USA ist der Bankensektor anders organisiert und reguliert als in Europa, was in den letzten Jahren die Anfälligkeit für Finanzkrisen erhöht hat. Während in Europa Universalbanken dominieren, sind es in den USA die Spezial- und Investmentbanken. Ihr naturgemäß - mangels angemessener Risikostreuung - höheres Unternehmensrisiko kann nur schwer mit anderen Geschäftssektoren „ausgeglichen“ werden, sodass die Gefahr einer Insolvenz tendenziell höher ist. Dies und die liberalere Risikobereitschaft in Nordamerika sind insbesondere die Ursachen für die von hier ausgegangene, in weltweite Insolvenzen mündende Finanzkrise ab 2007 und die vom Investment-Sektor ausgehende, im September kulminierende US-Bankenkrise 2008. Diese Bankenkrise muss auch vor dem Hintergrund des Regelwerks von Basel II gesehen werden, das in Europa eingeführt wurde (in Deutschland u.a. durch die erwähnte SolvV). Die USA haben mit Hinweis auf „komplizierte Regelungen“ die Einführung von Basel II bis heute verzögert. Wie sich inzwischen jedoch herausgestellt hat, konnte das hochkomplexe Regelwerk ein Übergreifen der US-Bankenkrise auf Europa nicht verhindern.
Bankgeschäfte im engeren Sinne sind diejenigen Geschäfte, durch deren Betreiben ein Unternehmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Bankenaufsicht) die Eigenschaft eines Kreditinstituts erlangt. Dazu gehören das Einlagengeschäft, das Kreditgeschäft, das Finanzkommissionsgeschäft, das Diskontgeschäft, das Effektengeschäft, das Depotgeschäft, das Investmentgeschäft, das Darlehnserwerbsgeschäft, das Garantiegeschäft, das Girogeschäft, und das E-Geld-Geschäft. Im Sinne der herkömmlichen Unterscheidung in Aktiv, Passiv und Dienstleistungsgeschäfte zählen das Kreditgeschäft, dem hierbei auch das Diskontgeschäft und das Garantiegeschäft zugerechnet werden, zu den Aktivgeschäften, das Einlagengeschäft zu den Passivgeschäften und das Effektengeschäft, das Depotgeschäft und das Girogeschäft zu den Dienstleistungsgeschäften.
Unter Bankgeschäften im Sinne des KWG werden gefasst:
1. Einlagengeschäft: Die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden.
2. Das Einlagengeschäft ist eines der Haupt-Geschäftsfelder von Banken und umfasst die Annahme und Anlage von Kundengeldern. Mit den Einlagen der Kunden kann die Bank ihren Geschäftsbetrieb führen und Kredite an Unternehmen und Verbraucher vergeben und auf dem Kapitalmarkt tätig werden. Die Kunden, die einer Bank ihr Kapital anvertrauen, erhalten dafür Guthabenzinsen, die allerdings nicht so hoch sind wie die Sollzinsen, die Kreditnehmer, die sich das Geld der Kunden von der Bank leihen – die Differenz ist die Marge der Bank, mit der Kosten und Gewinn finanziert werden. Das Einlagengeschäft dient insbesondere Sparkassen in großem Umfang zur Refinanzierung ihrer Aktivitäten, während viele private Großbanken mittlerweile viele Refinanzierungen über den Kapitalmarkt vornehmen.
3. Kreditgeschäft: Die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten.
4. Diskontgeschäft: Der Ankauf von Wechseln und Schecks.
5. Finanzkommissionsgeschäft: Die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung.
6. Depotgeschäft: Die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für andere.
7. Investmentgeschäft: Die in § 7 Abs. 2 Investmentgesetz bezeichneten Geschäfte.
8. Darlehnserwerbsgeschäft: Die Eingehung der Verpflichtung, Darlehensforderungen vor Fälligkeit zu erwerben.
9. Garantiegeschäft: Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere.
10. Girogeschäft: Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs.
11. Emissionsgeschäft: Die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien.
12. E-Geld-Geschäft: Die Ausgabe und die Verwaltung von elektronischem Geld.
Bankgeschäfte sind gemäß § 1 (Kreditwesengesetz) Wertpapiergeschäfte, Kreditgeschäfte, Zahlungsverkehrsgeschäfte und sonstige Geschäfte. Viele dieser Geschäfte werden im Rahmen einer Legaldefinition inhaltlich und vom Umfang her im KWG vorgegeben. Unternehmen, die Bankgeschäfte in Deutschland betreiben, benötigen nach § 32 KWG eine Erlaubnis der Bankenaufsicht BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).
Die Ursprünge des Bankwesens wurzeln im Aufkommen von Geld als Zahlungsmittel, die von Geldwechslern in die jeweiligen regional gültigen Münzen umgetauscht wurden.
Als ursprüngliche Warengroßhändler, Kommissionäre oder Spediteure wandten sich die ersten Bankiers, über das mit dem Warengeschäft zusammenhängende Kredit- und Wechselgeschäft, dem Bankgeschäft zu. 1407 wurde in Genua die Banco di San Giorgio gegründet. Sie gilt als eine der ältesten Banken der Welt und geschäftete lange Zeit einzig in ihrer Art als Disconto- und Zettelbank.
Ab der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts bietet die Einlagengeschaeft die Möglichkeit, eine dauerhafte, sichere und verzinsliche Rücklage zur Vorsorge bei Krankheit, für das Alter oder sonstige Wechselfälle im Leben anzusparen oder bereits angesammeltes Geld als Einlage einer möglichst sicheren Institution anzuvertrauen. Der steigende Kapitalbedarf der Wirtschaft im beginnenden Industriezeitalter führte schließlich zur Gründung von Kapitalgesellschaften, die sich auf Bank- und Börsengeschäfte konzentrierten und als Kreditbanken Unternehmensinvestitionen finanzierten.
Zur Zeit besteht für die Deutsche Bundesbank E-Geld aus Speicherkartengeld und Netzgeld (Zahlungseinheiten in Rechnernetzen). Darunter sind Guthaben in elektronischer Form auf einem beweglichen oder unbeweglichen Speicher (Speicher-/Geldkarte oder vielfältig verwendbare vorausbezahlte Karte bzw. Festplatte in einem vernetzten PC) zu verstehen, die unmittelbar als Zahlungsmittel selbst zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen eingesetzt werden können.
Heute beschränkt sich das Bankgeschäft nicht mehr auf die Verwaltung von Kundenkonten und die Kreditvergabe. Die Angebotspalette moderner Finanzdienstleistungen reicht von leistungsstarken, auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden zugeschnittenen Bankprodukten bis zum anspruchsvollen Management von Vermögenswerten. Herkömmliche Anlageformen wie Sparbuch, Festgeld, Renten und Aktien werden durch Derivate oder Fonds ergänzt, was eine hohe Qualität bei Beratung und Betreuung des Kunden erfordert.
Banken sind in nahezu alle Prozesse von Wirtschaft und Gesellschaft mit eingebunden. Hieraus erwachsen einerseits wirtschaftliche Einflussmöglichkeiten, andererseits aber auch ein hohes Maß an wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Verantwortung.
Die im Sommer 2007 in den USA offen ausgebrochene Krise bei der Finanzierung von Immobilien durch sog. Hypothekenkredite (Mortgage Credits) hat die Rolle der Banken und neuartiger Finanzprodukten in modernen Volkswirtschaften schlagartig in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Auch wenn im dritten Jahr nach dem Krisenhöhepunkt, der spektakulären Pleite der Investmentbank Lehman Brothers im September 2008, noch kein endgültiges Urteil gefällt werden kann, so lässt sich als
Zwischenstand ohne viel Widerspruch feststellen: Die Ausbreitung dieser Finanz- und Wirtschaftskrise auf die gesamte Weltwirtschaft erreichte eine Dimension, die „nur mit der Großen Depression nach 1929 verglichen werden kann“ (Issing, 2010). Die verstärkt auftretende Zahlungsunfähigkeit einkommensschwacher (subprime) Hypothekenschuldner, meist ärmerer Hauseigentümer, war anfangs ein allein die USA betreffendes Problem. Da jedoch Banken weltweit, insbesondere auch in der EU und
Deutschland, diese zu Wertpapieren umgewandelten notleidenden Hypothekenkredite (toxic assets) im Glauben gekauft hatten, damit ein profitableres Geschäft als je auf dem Heimatmarkt möglich gemacht zu haben, wurde auch die EU von den umfangreichen Kreditausfällen in voller Schärfe getroffen. Der amerikanische Wirtschaftsnobelpreisträger Joseph Stiglitz schrieb dazu ironisch: „We should be thankful“: Hätten Ausländer nicht so viele unserer Hypotheken aufgekauft, wären die Probleme unseres Finanzsystems noch viel schlimmer .
In den letzten zehn Jahren hat die Abhängigkeit vieler aufstrebender Volkswirtschaften von Auslandskrediten zugenommen. Angesichts der aktuellen Finanzkrise jedoch bewerten Banken ihr Engagement gegenüber diesen Ländern möglicherweise neu. In ihrer Analyse der Solidität einer Bank und der Auslandskredite an aufstrebende Volkswirtschaften finden Patrick McGuire und Nikola Tarashev (BIZ) Hinweise darauf, dass zwischen Messgrössen für die Solidität der Banken und dem Wachstum von Krediten ausländischer Banken an aufstrebende Volkswirtschaften eine eindeutige längerfristige Beziehung besteht. Gestützt auf eine ökonometrische Analyse der Daten seit den frühen 1990er Jahren zeigen die Autoren, dass eine Verschlechterung der Lage der Banken mit einem Rückgang der Neukreditvergabe an aufstrebende Volkswirtschaften verbunden ist.
In der Sprache von Bundesbank und Europäischer Zentralbank (EZB) sind die Banken Finanzintermediäre–Mittler also zwischen Sparern (Anleger) und Investoren (Kreditnehmer). Wenn diese Finanzintermediäre gut arbeiten, dann sammeln sie die mehr oder weniger kleinen Anlagebeträge (Ersparnisse) von Millionen von Haushalten ein und bündeln sie, damit die Investoren (z.B. Betreiber von Einrichtungen des Gesundheitswesens oder Produzenten regenerativer Energien) das Finanzkapital erhalten können, welches sie für Entwicklung und Aufbau ihrer Anlagen und Betriebsstätten (Investitionen) benötigen. Es gilt insbesondere bei Banken, die so groß sind, dass sie andere Banken und Produktionsunternehmen mitreißen können: Sind sie so groß, dass sie wegen erwarteter katastrophaler Folgen nicht pleite gehen dürfen (too big to fail), dann müssen sie unter allen Umständen vom Staat – konkret von den Steuerzahlern – gerettet werden. Eine derartige Situation war 2008 in den USA und in der EU eingetreten. In Deutschland war es insbesondere der Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate, der sich über eine irische Tochtergesellschaft in einem solchen Umfang mit amerikanischen Schrottpapieren (Junk Bonds) eingedeckt hatte, dass über 100 Mrd. für die Rettung (d.h. Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit durch Bürgerschaften und die Übertragung fauler Wertpapiere auf eine neu geschaffene Abwicklungsbank [bad bank]) bereit gestellt werden mussten. Ähnlich groß war das Rettungsvolumen für die unter staatlicher Aufsicht von Bundesländern stehenden sog. Landesbanken – von der HSK Nordbank und der WestLB bis zu den Landesbanken Bayerns und Baden-Württembergs.
Die Banken weltweit haben in der Krise nicht nur viel Kapital verloren, sie haben auch Vertrauen verloren – bei ihren Kunden, bei ihren Eigentümern, bei Politikern und in der Gesellschaft insgesamt. Dieser Verlust wiegt schwer, denn Vertrauen ist die Basis des Bankgeschäfts und es ist, wenn es einmal verloren ist, noch schwieriger wiederherzustellen als die eigene Kapitalbasis.
Die Banken haben in Reaktion auf die Krise aus eigenem Antrieb eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, die den Sektor prägen werden. Dies gilt insbesondere für die Verbesserung des Risiko-, Liquiditäts- und Kapitalmanagements. Nicht nur wurden die Risikomodelle überarbeitet, sondern es wurde vor allem die Stellung des Risikomanagements innerhalb der Banken gestärkt.
Grundsätzlich unterstützen die Banken das Ziel, die Eigenkapitalbasis des Finanzsystems zu erhöhen. Allerdings weist insbesondere die angedachte Leverage Ratio gravierende konzeptionelle Schwächen auf. Am wichtigsten aber ist: Höhere Eigenkapitalanforderungen bedeuten engere Grenzen für die Höhe der Bankaktiva.
Für die durch die Subprime-Krise in den USA ausgelöste weltweite Finanzkrise ab 2007 reicht der beschriebene Maßnahmenkatalog nicht aus. Viele Staaten haben für die Finanzwirtschaft spezifische Rettungspakete (mit der Folge der teilweisen Sozialisierung der Bankenrisiken und -verluste) beschlossen. In Deutschland wurde deshalb im Oktober 2008 der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) gegründet, der staatliche Garantien (bei Liquiditätsengpässen), Eigenkapitalstärkungen oder Risikoübernahmen bis zur Höhe von Euro 470 Mrd. anbietet. Dazu gehört auch die Gründung von "Bad Banks", also Zweckgesellschaften, in die hochriskante (sog. "toxische") Kredite/Wertpapiere eingebracht werden. Durch Dekonsolidierung (also eine Bilanzpolitik, die eine Isolierung der "Bad Bank" aus dem Konzernabschluss der bilanzverkürzenden Bank anstrebt) kann die Trennung vom hohen Risiko auch bilanztechnisch vollzogen werden, sodass eine "gesunde" Bank übrigbleibt.
Eine Bad Bank, Abwicklungsbank oder Auffangbank ist ein gesondertes Kreditinstitut zur Aufnahme von Derivaten und Zertifikaten von in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Emittenten und zur Abwicklung sogenannter notleidender Kredite sanierungsbedürftiger Banken. Ziel ist die Übertragung der Ausfallrisiken auf Dritte. Im Rahmen der Bewältigung einer Bankenkrise (wie der aktuellen Finanzkrise) kann die Überführung solcher Kredite in eine Abwicklungsbank, für deren übernommenes Kreditportfolio der Staat mit seiner Zentralbank, ein Einlagensicherungsfonds oder eine Bankengruppe die Haftung übernimmt, eine Vorgehensweise darstellen, um eine akute Insolvenz abzuwenden.
Auf das Bad-Bank-Konzept wurde im Verlauf der Finanzkrise ab 2007 unter anderem von Deutschland und den USA zurückgegriffen.
Kredite sind immer mit dem Risiko behaftet, dass der Schuldner sie nicht zurückzahlen kann, dem Adressausfallrisiko. Der Anteil an uneinbringlichen Kreditforderungen schwankt mit dem Konjunkturzyklus und mit der Sorgfalt bei der Bonitätsprüfung. Zur Abdeckung von mit Risiken behafteten Forderungen muss das Kreditinstitut diese mit Eigenkapital unterlegen (siehe hierzu Basel II, Grundsatz I). Übersteigen die Kreditausfälle die von der Bank tragbare Summe, so dass die Mindesteigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken nicht eingehalten werden, kann der Bank ihre Geschäftserlaubnis entzogen werden, so dass sie abgewickelt werden muss. Unter Umständen muss die Bank Insolvenz anmelden. Sind mehrere Banken gleichzeitig betroffen, spricht man von einer Bankenkrise.
Die Abwicklung oder Insolvenz einer Bank (oder gar vieler Banken) führt zu einer Marktbereinigung im Sinne einer wettbewerbsorientierten Marktwirtschaft. Sie hat jedoch umfangreiche und zum Teil unabsehbare Folgen für Gläubiger, Anleger und sonstige Schuldner. Das Vertrauen auch in andere Banken sinkt, und die Geldanleger neigen zu größerer Vorsicht. Dies macht sich unter anderem darin bemerkbar, dass für Sparguthaben oder Kredite bei anderen Banken ein Risikoaufschlag bezahlt werden muss, und zwar in Form eines höheren Zinses. Wird im schlimmsten Fall die Kreditvergabe der Banken insgesamt eingeschränkt, so spricht man von einer Kreditklemme. In einer solchen Lage ist die für die normale Geschäftstätigkeit von Unternehmen notwendige Liquidität gefährdet und somit auch die Produktion bzw. das Angebot an Waren, obwohl Nachfrage vorhanden ist.
Aus diesem Grund wird vielfach versucht, die Insolvenz von Banken und die Entstehung von Bankenkrisen zu vermeiden. Eines der möglichen Instrumente ist die Einrichtung einer Bad-Bank. Daneben gibt es jedoch noch weitere Mittel, wie zum Beispiel eine Verstaatlichung oder staatliche Bürgschaften.
Damit eine Bank Geld verleihen kann, muss sie zuvor von Geschäftspartnern und Kunden Geld erhalten. Eine Grundvoraussetzung für das Bankgeschäft ist deshalb das Vertrauen der Geschäftspartner und Kunden in die Bonität der Bank. Bei hohen Verlusten durch Kreditausfälle ist dieses bedroht. Wichtigstes Ziel der Sanierung muss es daher sein, Vertrauen wieder aufzubauen. Hierzu bedarf es unter anderem einer Rekapitalisierung, also der Zuführung neuen Eigenkapitals, da das bisherige durch die Verluste (teilweise) verloren wurde. Daneben ist es vor allem wichtig, sicherzustellen, dass im Kreditportfolio der Bank keine weiteren unbekannten Risiken mehr bestehen.
Dies ist schwierig, zumal die wahren Risiken eines Problemkredits erst nach dessen vollständiger Abwicklung feststehen. Klarheit würde also nur eine möglichst schnelle Abwicklung bieten. Eine schnelle Verwertung in der Krise würde aber die Erlöse deutlich reduzieren.
Die Auslagerung der Kredite in die Bad-Bank soll daher die Möglichkeit schaffen, durch Kreditsanierung oder Sicherheitenverwertung ohne Zeitdruck möglichst gute Verwertungsquoten zu erzielen. Auf der anderen Seite soll die zu sanierende Bank sofort vom Risiko aus den ausgelagerten Krediten entlastet werden.
Die Abwicklungsbank (Bad-Bank) kauft aus dem Gesamtportfolio die notleidenden Kredite. Hierzu tritt die zu sanierende Bank die Kreditforderungen an die Bad-Bank ab und erhält, falls die Kredite sich nicht als ganz wertlos herausstellen, einen Kaufpreis, der den Nominalwert der Kredite abzüglich der erwarteten Verluste beträgt. Das Risiko höherer Verluste (und die Chance geringerer Verluste) trägt dann die Bad-Bank. Hierdurch ist die zu sanierende Bank von der Haftung für dieses Portfolio befreit. Auch muss sie für das an die Bad-Bank verkaufte Portfolio kein Eigenkapital mehr vorhalten. Es entsteht jedoch mit der Transaktion ein Buchverlust in Höhe des Abschlags. Sofern die Bank diesen nicht aus dem Eigenkapital tragen kann, ist sie insolvent oder „pleite“ und benötigt frisches Kapital. Dieser Prozess wirkt wie eine Eigenkapitalzufuhr (allerdings dient nicht jede Zufuhr von Eigenkapital der Abwendung einer Pleite.)
Die Abwicklungsbank selbst muss von außen ausreichendes Kapital zugeführt bekommen, um die Risiken aus dem Kreditportfolio tragen zu können. Da sie wie ein spezielles Inkassounternehmen arbeitet und nicht auf einen dauerhaften Geschäftsbetrieb ausgelegt ist, sondern als Zweckgesellschaft nach erfolgter Abwicklung des Portfolios aufgelöst wird, kann dies technisch über Bürgschaften des Staates erfolgen, sofern der Staat ein Interesse daran hat. Inwieweit der Staat dann aus den Bürgschaften in Anspruch genommen werden muss, hängt vom Ergebnis der Abwicklung ab. Bis dieses feststeht, kann viel Zeit vergehen. Einzelheiten der Umsetzung in Deutschland werden durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung geregelt, das am 22. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. In diesem Gesetz sind als Maximalzeitraum für die Tilgung zwanzig Jahre vorgesehen.
Im Rahmen der Schwedischen Bankenkrise von 1990 bis 1992 wurde das Konzept der Bad-Bank erfolgreich eingesetzt. Die notleidenden Kredite (immerhin in Höhe von 120 Prozent des Bruttoinlandsproduktes) wurden im Bankstödsnämnden (Amt zur Bankenunterstützung) gesammelt und dort erfolgreich abgewickelt. Vorher wurde jedoch die Nordbanken verstaatlicht, so dass die „Good-Bank“ und die Bad-Bank den gleichen Eigentümer hatten. Da die Immobilienpreise (deren Verfall die Krise ausgelöst hatte) sich in der Folge wieder festigten, war es möglich, die Verluste aus den Krediten zu einem Großteil wieder aufzufangen. Das Konzept der Bad-Bank wurde in den USA bereits während der Weltwirtschaftskrise und in der Savings-and-Loan-Krise eingesetzt. Damals wurden Bad-Banks unter dem Namen Resolution Trust Corporation (RTC) gebildet.
Die Bankaktiengesellschaft (BAG) mit Sitz in Hamm, eine nahezu 100-prozentige Tochter des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, ist ursprünglich aus dem Hammer Bank-Skandal in den 1980er-Jahren hervorgegangen. Die Aufgabe der BAG ist es, im genossenschaftlichen Bankverbund von dem Mitgliedsbanken gekündigte oder aufgrund notwendiger Sanierungsmaßnahmen außergewöhnlich betreuungsintensive Kreditforderungen zu übernehmen, dabei operiert die BAG bundesweit.
Nach dem Berliner Bankenskandal wurde im Jahre 2001 von der Bankgesellschaft Berlin der unverkäufliche Immobilienteil abgetrennt und in die Berliner Immobilien Holding GmbH (BIH) ausgelagert, die unter anderem auch die öffentlichen Garantien im zweistelligen Milliardenbereich enthält. Die Bankgesellschaft Berlin wurde danach an den Deutscher Sparkassen- und Giroverband verkauft.
Auch in der Finanzkrise ab 2007 wurden Bad-Banks in einigen Ländern geschaffen und in vielen Ländern diskutiert. So beabsichtigt die HSH Nordbank in Deutschland die Bildung einer Bad-Bank. Da die Stadt Hamburg in diesem Falle bürgen müsste, wird die Errichtung einer Bad-Bank auf politischer Ebene noch stark diskutiert. Ebenso geriet die ehemals größte Bank der Welt, die Citigroup, Anfang 2009 in Schieflage. Sie durfte problematische Vermögenswerte sowie unter anderem Konsumentenkredite und Handelsaktivitäten in eine Bad-Bank überführen. Am 13. Mai 2009 hat die deutsche Bundesregierung, wie bereits erwähnt, den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung gebilligt, das die Schaffung von Bad-Banks fördern soll.
Am 2. Oktober 2010 übertrug die verstaatlichte Bankenholding Hypo Real Estate (HRE) existenzbedrohende Wertpapiere und Kredite von über 12.500 Einzelpositionen in Wert von rund 173 Milliarden Euro in die neugegründete FMS Wertmanagement; etwa 7,4 Milliarden Euro davon waren Schulden von Griechenland (Stand Mai 2011).
Der Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS, auch Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung – SoFFin) wurde am 17. Oktober 2008 im Rahmen des deutschen Finanzmarktstabilisierungsgesetzes eingerichtet, das in einem Eilverfahren am selben Tag von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und vom Bundespräsidenten unterzeichnet wurde. Die Rechtsverordnung zu diesem Gesetz wurde am 20. Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet. Der Sonderfonds vergab zunächst seit dem 1. Januar 2011 keine neuen Kredite an Finanzinstitute mehr. Er wurde im Januar 2012 befristet bis Ende 2012 reaktiviert.
Der Fonds wird in der Form eines Sondervermögens des Bundes gebildet und unterliegt damit nicht den üblichen Regeln der Haushaltsplanung. 65 Prozent der Kosten werden vom Bund und 35 Prozent, maximal aber 7,7 Milliarden Euro, von den Bundesländern getragen. Der Fonds ist bei Verkündung zum 31. Dezember 2009 befristet. Der Fonds hat ein Volumen von 480 Milliarden Euro. Zunächst dürfen in dem Fonds Kredite von bis zu 70 Milliarden Euro zum Erwerb von Problemaktiva und zur Rekapitalisierung (Beteiligung) an Finanzinstitutionen aufgenommen werden. Über einen weiteren Kreditrahmen in Höhe von zehn Milliarden Euro kann mit Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zum selben Zweck verfügt werden. Darüber hinaus wird das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, weitere 20 Milliarden Euro aufzunehmen, um damit Forderungen, die aus Garantie resultieren, zu befriedigen: Die FMSA ist ermächtigt, für bis zum 31. Dezember 2009 begebene Schuldtitel und Verbindlichkeiten der begünstigten Unternehmen Garantien bis zu einer Gesamthöhe von 400 Milliarden Euro auszusprechen. Die Garantien sind auf 36 Monate befristet. Ab 2011 ist der Fonds nicht mehr aktiv stabilisierend tätig, es werden lediglich die bereits erfolgten Stabilisierungsmaßnahmen verwaltet und überwacht, dass mit den Maßnahmen verbundene Auflagen eingehalten werden.
Der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat stimmen der bis Ende 2012 befristeten Reaktivierung des Finanzmarktstabilisierunsgfonds zu (Zweites Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes - Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz - 2. FMStG). Er kann taumelnden Banken mit Kapitalhilfen bis zu 80 Mrd. Euro und mit Garantien bis zu 420 Mrd. Euro beispringen.
Lehman Brothers wurde 1850 in Montgomery, Alabama, von den Brüdern Hayum (Henry), Mendel (Emmanuel) und Maier (Mayer) Lehman gegründet. Die Brüder − Söhne des fränkischen Viehhändlers Abraham Löw Lehmann − waren zwischen 1844 und 1850 aus Rimpar bei Würzburg in die USA emigriert. Vor der Gründung von Lehman Brothers eröffnete Henry Lehman 1844 in Alabama einen Gemischtwarenhandel. Sein Bruder Emanuel trat 1848 in das Geschäft ein. Die Geschäftstätigkeit wurde dann schon bald auf den Handel mit Baumwolle verlagert. Hieraus entwickelte sich die Bankentätigkeit.
Nach dem Amerikanischen Bürgerkrieg wurde die Geschäftstätigkeit nach New York verlagert. 1977 fusionierte Lehman Brothers mit Kuhn, Loeb & Co. und firmierte kurzzeitig als Lehman Brothers Kuhn Loeb & Co. 1984 wurde Lehman Brothers von American Express aufgekauft und mit Shearson sowie 1988 mit E.F. Hutton & Co. fusioniert. 1993 verkaufte American Express die so entstandene Firma an die Travelers Group. Die Travelers Group trennte sich vom Investmentbanking, das 1994 unter dem Namen Lehman Brothers wieder zu einer eigenständigen Firma wurde und an die Börse ging. In den letzten Jahren konnte das nun selbständige Unternehmen auch im Vergleich mit den Wettbewerbern seine Marktposition festigen.
Im Mai 2007 kaufte Lehman Brothers zusammen mit dem Immobilieninvestor Tishman Speyer den zweitgrößten börsennotierten Wohnungseigentümer der USA, Archstone-Smith. Der Kaufpreis für den Konzern betrug 22 Milliarden US-Dollar.
Im Zuge der Subprime-Krise musste die Bank zunächst 3,3 Milliarden US-Dollar abschreiben. Im April 2008 hatte das Institut eine Kapitalerhöhung von 4 Milliarden US-Dollar durchgeführt, eine weitere in der Höhe von 5 Milliarden US-Dollar folgte im Juni 2008.
Die angeschlagene US-Bank hatte am 10. September 2008 verlauten lassen, dass sie Verluste in Höhe von 3,9 Milliarden US-Dollar für das dritte Quartal 2008 erwartet. Richard Fuld, damaliger Vorstandschef von Lehman Brothers, kündigte den Verkauf eines Mehrheitsanteils an der Investmentsparte, die Ausgliederung von Gewerbeimmobilien und weiteren illiquiden Vermögenswerten an. Als weitere Maßnahme sollte ebenfalls die Dividende auf 0,05 US-Dollar pro Aktie verringert werden. Die Verkaufsbemühungen waren jedoch wenige Tage später gescheitert und es musste am 15. September 2008 für die Lehman Brothers die Insolvenz gemäß Chapter 11 beantragt werden. Nachdem die amerikanische Regierung drei große Banken (Bear Stearns, Fannie Mae und Freddie Mac) mit Milliarden Dollar gestützt hatte, war der politische Druck, weitere Banken nicht aufzufangen, so groß geworden, dass der damalige amerikanische Finanzminister Henry Paulson (Gegenspieler des Lehman-Vorstandsvorsitzenden Richard Fuld) nach der Absage der englischen Barclays-Bank, sich an Lehman zu beteiligen, keine weitere Unterstützung bereitstellte, was – entgegen dem bisherigen Grundsatz too big to fail – zur Insolvenz von Lehman Brothers führte. Wenige Tage nach der Insolvenz waren nur noch 170 Mitarbeiter für Lehman Brothers tätig, 24.988 waren unter dem Insolvenzverwalter Bryan Marsal in wenigen Tagen gekündigt worden. Der Schaden, der durch diese plötzliche Insolvenz hervorgerufen wurde, wird auf 50 bis 75 Milliarden US-Dollar geschätzt.
Am 17. September 2008 gab die britische Universalbank Barclays bekannt, dass sie große Teile des US-Geschäfts von Lehman Brothers, einschließlich der gesamten Infrastruktur mit 9.000 Mitarbeitern und den Hauptsitz in New York, aus der Insolvenzmasse heraus übernehmen werde. Japans größtes Brokerhaus, Nomura Holdings, kaufte am 22. September das Asiengeschäft sowie die Investmentbanksparte von Lehman Brothers in Europa und im Nahen Osten.
In Folge der Insolvenz soll Lehman Brothers einen Schuldenberg von über 200 Milliarden US-Dollar hinterlassen haben.
Lehman Brothers war auch in Deutschland mit einer Tochter in Frankfurt am Main vertreten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erließ am 15. September 2008 gegenüber der deutschen Lehman Brothers Bankhaus AG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot. Außerdem untersagte die BaFin der deutschen Tochter, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihr gegenüber bestimmt sind (Moratorium). Inzwischen liegt eine Stellungnahme der BaFin zur Frage, inwieweit die Einlagensicherung greift, vor. Der Entschädigungsfall für die Lehman Brothers Bankhaus AG in Frankfurt a.M. wurde durch die BaFin am 28. Oktober 2008 festgestellt. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lehman Brothers Bankhaus AG mit Sitz in Frankfurt am Main wurde auf Antrag der BaFin am 13. November 2008 eröffnet.
Infolge der Insolvenz der amerikanischen Muttergesellschaft wurden auch eine Anzahl von deutschen Anlegern betroffen, welche Zertifikate der niederländischen Tochtergesellschaft, der Lehman Brothers Treasury Co. B. V., erworben hatten. Neben der Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle in den USA und den Niederlanden leiteten zahlreiche deutsche Anleger rechtliche Schritte gegen ihre Kreditinstitute wegen (möglicherweise) fehlerhafter Anlageberatung ein. Mit einer Klage gegen die Frankfurter Sparkasse 1822 wegen vermeintlich fehlerhafter Anlagevermittlung musste sich bereits das Landgericht Frankfurt am Main befassen. Die Hamburger Sparkasse (Haspa) erklärte sich am 18. Februar 2009 bereit, etwa eintausend Anlegern eine Entschädigung von 9,5 Millionen Euro zu zahlen, nachdem die Dresdner Bank vom Landgericht Hamburg zum Schadensersatz verurteilt worden war. Bei der Haspa hatten etwa 3.700 Anleger Lehmann-Zertifikate im Werte von ca. 54 Millionen Euro erworben. Das Landgericht Hamburg verurteilte die Hamburger Sparkasse mit Urteil vom 23. Juni 2009 – Aktenzeichen 310 O 4/09 – zum Schadensersatz, da sie den Anleger nicht auf die fehlende Einlagensicherung und bestehende Interessenkonflikte hingewiesen hatte. Die Klage ist jedoch in der Berufung durch Urteil des OLG Hamburg vom 23. April 2010 – Az. 13 U 118/09 – abgewiesen worden. Mit weiterem Urteil vom 1. Juli 2009 verurteilte eine andere Kammer des Landgerichts Hamburg wegen fehlender Aufklärung über die Rückvergütung bzw. Handelsspanne zur Rückzahlung. Gestützt werden die Klagen wegen fehlerhafter Anlagevermittlung häufig auf folgende unterlassene Hinweise: Keine Einlagensicherung nach dem früheren niederländischen Recht, irreführende Information bezüglich der Emittentin, fehlende Aufklärung über Provisionen und unterlassene Hinweise auf Bonitätsrisiken. Mit Urteilen vom 27. September 2011 hat der Bundesgerichtshof die Klagen der Anleger der Hamburger Sparkasse rechtskräftig abgewiesen. Die beklagte Sparkasse habe ihre Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung in beiden Fällen nicht verletzt. Auf die Insolvenzmöglichkeit der US-Investmentbank und ihrer niederländischen Tochter Lehman Brothers Treasury Co. B.V. habe die Hamburger Sparkasse nicht hinweisen müssen, weil ein konkretes Insolvenzrisiko nicht erkennbar gewesen sei. Auch die Aufklärungspflicht über ein allgemeines Emittentenrisiko sei erfüllt worden. Eine Pflicht zur zusätzlichen Aufklärung darüber, dass die Zertifikate keinem Einlagensicherungsfonds unterfielen, bestehe laut Bundesgerichtshof nicht. Auch über eine eigene Gewinnmarge müsse eine Bank nicht aufklären.
Das Landgericht Hechingen hat wegen fehlender Information des Kunden über das Totalausfall-Risiko die Volksbank Albstadt-Tailfingen dazu verurteilt, diesem die Einlage von 100.000 Euro zu erstatten.
Auch das Privatbankhaus Delbrück Bethmann Maffei hatte Lehman-Zertifikate bis unmittelbar vor dem Bankrott verkauft. In diesem Zusammenhang verurteilte das Landgericht Hamburg im November 2009, Februar 2010 , März 2010 ,, April 2010 und Februar 2011, das Bankhaus zum Schadensersatz. Das Urteil vom November 2009 ist seit August 2010 rechtskräftig, nachdem das Bankhaus seine Berufung zwei Tage vor der Urteilsverkündung durch das OLG Hamburg völlig überraschend zurücknahm.
Neben Klageverfahren wählen zahlreiche Anleger den kostengünstigeren Weg über ein Schlichtungsverfahren. In einem Schlichtungsspruch des Ombudsmannes der privaten Banken vom 6. Mai 2009 – Aktenzeichen H 932/08 – wird die Citibank verpflichtet, Anlagegeschäfte im Zusammenhang mit Lehman Brothers Zertifikaten, deren Funktionsweise nicht einmal der Sachbearbeiter der Bank im dortigen Verfahren zutreffend erfasst zu haben scheint, rückabzuwickeln.
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Internetquellen:
Vgl. BIZ-Quartalsbericht Dezember 2008